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StGB § 163 Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

StGB § 163 Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

[ Auszug: (1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldst ... ]